Veröffentlichung der Jahresabschlüsse

Das Gesetz über die Rechnungslegung verpflichtet jeden Gewerbetreibenden im Sinne des Handelsgesetzes (CA), bis zum 31. März einen Jahresfinanzbericht (AFR) für das vergangene Jahr zu erstellen, und eine bestimmte Anzahl von Unternehmen ist verpflichtet, die Berichte bis zum 30. Juni im Handelsregister zu veröffentlichen (Artikel 40 des Handelsgesetzes).

Personen, die als Antragsteller in Frage kommen (Art. 15 des Das Handelsregistergesetz )

Das Handelsregistergesetz nennt ausdrücklich die Personen, die die Veröffentlichung der AFR beantragen können, wie die Antragsteller:

  • Händler;
  • Ein Rechtsanwalt mit ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht für die Vertretung vor der Registerstelle;
  • Der Ersteller eines Jahresabschlusses mit notarieller Vollmacht. Gemäß dem Rechnungslegungsgesetz kann ein Buchhalter mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung, der bei dem Unternehmen angestellt ist oder in einem Arbeitsverhältnis mit ihm steht, als Ersteller eines Jahresfinanzberichts fungieren. Der Wirtschaftsprüfer kann auch ein Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eines spezialisierten Wirtschaftsprüfungsunternehmens sein, mit dem das betreffende Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Buchführungsdiensten oder speziell einen Jahresabschluss abgeschlossen hat.

Vorbehaltlich der Einhaltung aller Verfahrensvorschriften haben diese Personen die unabhängige Befugnis, Antragsteller zu sein, wenn das AFR angekündigt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das GFO zusammen mit allen Unterlagen im Zusammenhang mit seiner Bekanntmachung unbedingt von ihnen persönlich beim Handelsregister (HR) eingereicht werden muss. Sie können auch durch einen Bevollmächtigten mit einer notariell beglaubigten Vollmacht eingereicht werden, und außerdem muss die Unterschrift des Anmelders im Antrag auf Bekanntmachung notariell beglaubigt werden (Artikel 15 Absatz 2 des Handelsregistergesetzes).

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Ana Petrova – Geschäftsführende Inhaberin

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Experte für Steuer- und Buchhaltungsberatung. Autor von Artikeln und Materialien zu wichtigen Themen des Steuer- und Rechnungslegungsrechts.

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