NSB & NVS

Stellungnahme zur Umsetzung der Versicherungsgesetzgebung für das Jahr 2022.

REFERENZ: Anwendung der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit
Im Rahmen der Durchführung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit in Bezug auf die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge und die Beiträge zum Fonds GESETZ ÜBER GESICHERTE ANSPRÜCHE DER ARBEITNEHMER, gemäß Art. 1, т. 10 des Gesetzes über die Nationale Steuerbehörde gebe ich die folgende Stellungnahme ab:
I. Verkündung des Gesetzes über die Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt der Republik Bulgarien für das Jahr 2021, des Gesetzes über den Haushalt der staatlichen öffentlichen Versicherung für das Jahr 2021 und des Gesetzes über den Haushalt des nationalen Krankenversicherungsfonds für das Jahr 2021 (verkündet im Staatsanzeiger Nr. 8 vom 28. Januar 2022).
Gemäss § 14 der Übergangs- und Schlussbestimmungen tritt das Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft, und auf der Grundlage von Artikel 2 gelten bis zum 31. März 2022 die im Gesetz über den Haushalt der staatlichen Sozialversicherung für 2021 (SVSP 2021) festgelegten Beträge:
1. Der monatliche Mindestbetrag des Versicherungseinkommens nach Hauptwirtschaftszweigen und Qualifikationsgruppen der Berufe gemäß Anlage № 1 zu Art. 1 des Gesetzes aus dem Jahr 2021;
2. Der monatliche Mindestbetrag des Versicherungseinkommens für Selbstständige beträgt 650 BGN;
3. Der monatliche Mindestbetrag des Versicherungseinkommens für registrierte Landwirte und Tabakbauern beträgt 420 BGN;
4. Der maximale monatliche Betrag des Versicherungseinkommens – 3000 BGN;
5. Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Arbeitsunfall- und Krankenkasse nach Gruppen von Hauptwirtschaftszweigen gemäß Anhang Nr. 2 zu Artikel 14 des Arbeitsunfall- und Krankenkassengesetzes für 2021.
Nach der gleichen Gesetzesvorschrift ist die Bestimmung des Art. 1 des SVSP für 2021 – d.h. Es werden keine Beiträge an den Garantiefonds für Arbeitnehmer geleistet.
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes über die Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt der Republik Bulgarien für das Jahr 2021, des Gesetzes über den Haushalt der staatlichen öffentlichen Versicherung für das Jahr 2021 und des Gesetzes über den Haushalt des Nationalen Krankenversicherungsfonds für das Jahr 2021 gilt der in Artikel 2 des Gesetzes über den Haushalt des Nationalen Krankenversicherungsfonds für das Jahr 2021 (ZBNHIF) festgelegte Satz des Pflichtbeitrags zur Krankenversicherung – 8 Prozent – bis zum 31. März 2022. Bei der Ermittlung des beitragspflichtigen Einkommens für die in Artikel 1 genannten Personen. 1 und Abs. 3, т. 1, 2 und 4 der Sozialversicherungsordnung (SVB) (Selbständige im Sinne der SVB) wird das Versicherungseinkommen berücksichtigt, auf das Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung zu zahlen sind.
Personen, die unter Artikel 40 Absatz 5 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) fallen, zahlen weiterhin Krankenversicherungsbeiträge für ein Versicherungseinkommen von mindestens 325 BGN (die Hälfte des im Krankenversicherungsgesetz für 2021 festgelegten Mindestbetrags des Versicherungseinkommens für selbstversicherte Personen). Der Krankenversicherungsbeitrag für diesen Personenkreis beträgt mindestens 26,00 BGN pro Monat.
Der Mindestbetrag des Versicherungseinkommens für Selbständige (650 BGN) ist an das Versicherungseinkommen für die Krankenversicherung im Falle von unbezahltem Urlaub, Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Urlaub zur Erziehung eines Kleinkindes gemäß Art. 1 und Abs. 3 des Arbeitsgesetzes (ArbG) und im Falle der Adoption eines Kindes bis zu 5 Jahren gemäß Art. (1) und (5) des Arbeitsgesetzes.
II. Gemäß Artikel 40, Absatz 4a des Krankenversicherungsgesetzes wird der Krankenversicherungsbeitrag für Personen, die auf Kosten des Staatshaushalts versichert sind, ab dem 1. Januar 2022 auf 85 % des Mindestversicherungseinkommens für Selbstversicherte – 552,50 BGN – erhoben.
III. Bei Personen, die unter die Artikel 4b und 124a des Sozialgesetzbuchs fallen, ist Folgendes zu beachten:
 Vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 gilt gemäß Artikel 4b Absatz. 1 Absatz 1 das Sozialgesetzbuch können die Personen im Sinne dieser Bestimmung wählen, ob sie von der allgemeinen Rentenkasse zum Pensionsfonds oder zum Pensionsfonds für Personen nach Artikel 69 das Sozialgesetzbuch der staatlichen Sozialversicherung wechseln wollen, wenn ihnen keine Altersrente gewährt wurde und wenn sie vom Zeitpunkt der Wahl bis zum Erreichen des für sie nach Artikel 68 Absatz 1 das Sozialgesetzbuch erforderlichen Alters noch mindestens ein Jahr Zeit haben. 1 das Sozialgesetzbuch
 Vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 gemäß Art. 124a, Abs.. 1 Absatz 1 das Sozialgesetzbuch können Personen im Sinne dieser Bestimmung ihre Versicherung in einem universellen Rentenfonds wieder aufnehmen, wenn ihnen keine Altersrente gewährt wurde und wenn sie ab dem Zeitpunkt ihrer Wahl noch mindestens ein Jahr Zeit haben, um das für sie gemäß Artikel 68 Absatz 1 das Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Alter zu erreichen. 1 das Sozialgesetzbuch In diesem Fall wird das Wahlrecht nach Ablauf eines Jahres nach der in Artikel 4b Absatz 1 genannten Wahl ausgeübt. 1 des Kodex.
IV. Mit der Verordnung Nr. RD01-342 des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 10. Dezember 2021 (gültig ab 1. Januar 2022) wurden die folgenden Änderungen und Ergänzungen an der Nationalen Klassifikation der Berufe und Positionen 2011 (Nationale Klassifikation der Berufe und Stellen 2011) vorgenommen:
1. Genehmigte eine Liste neuer Berufsbezeichnungen, die in den Nationale Klassifikation der Berufe und Stellen 2011 aufgenommen wurden: Hutman, Code 14393014; Kunsttherapeut, Code 26346005; Servicetechniker für Windenergieanlagen, Code 31133022; und Arbeitsmentor, Code 34123019.
2. Änderung des Namens der Nationale Klassifikation der Berufe und Stellen 2011 Unit Group 2240 von „Paramedical Specialists“ in „Physician Assistants and Paramedics“.
Quelle: Nationale Steuerbehörde