Anwendung des DBA
Das Verfahren für die Anwendung der in den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorgesehenen Steuervergünstigungen für ausländische Personen ist in der Verfahrensordnung für Steuern und soziale Sicherheit geregelt.
Für die Anwendung des DBA müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die die ausländische Person der NRB bescheinigen muss, nämlich dass:
- in dem anderen Staat im Sinne des betreffenden Übereinkommens ansässig ist;
- ist der Inhaber der Einkünfte aus einer Quelle in der Republik Bulgarien;
- keinen Geschäftssitz oder eine feste Niederlassung im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien hat, mit der die betreffenden Einkünfte tatsächlich verbunden sind;
- die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung des DBA oder seiner einzelnen Bestimmungen erfüllt sind.
- Um das DBA anwenden zu können, muss die ausländische Person oder ihr Bevollmächtigter einen Antrag in einem Formular an die NRB stellen und nachweisen, dass die Gründe für die Anwendung des Abkommens vorliegen.
Einreichung des Antrags
Der Antrag auf Anwendung des DBA und die ihm beigefügten Unterlagen sind bei der Gebietsdirektion einzureichen, in der der Einkommenszahler registriert ist, oder bei der Direktion, bei der er der Registrierung unterliegt.
Ist der Zahlungspflichtige nicht registrierungspflichtig, sind der Antrag und die beigefügten Unterlagen bei der Steuerabteilung der NRA Sofia einzureichen.
Vereinfachtes Verfahren
Erzielt ein Zahler quellensteuerpflichtige Einkünfte an eine ausländische Person mit einem Gesamtbetrag von bis zu 500 000 BGN pro Jahr, muss kein Antrag auf Anwendung des DBA gestellt werden.
Bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist der Einkommenszahler verpflichtet, bis zum 31. März des Folgejahres die Höhe des gezahlten Einkommens und die gewährten Steuervorteile zu erklären. Die Erklärung erfolgt durch Einreichung einer Erklärung gemäß Artikel 142 Absatz 5 der Abgabenordnung in Verbindung mit der Beantragung des DBA bei der Gebietsdirektion, in der der Zahler der Einkünfte registriert ist oder registriert werden muss.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Eine Bescheinigung, dass der Empfänger der Einkünfte für das/die betreffende(n) Jahr(e), in dem/denen die Einkünfte erzielt wurden, eine Gebietsansässigkeit im Sinne des jeweiligen DBA ist;
- Eine Erklärung des Begünstigten des Abkommens, dass er der tatsächliche Empfänger der Einkünfte ist und dass die Einkünfte nicht über eine Betriebsstätte in Bulgarien erzielt werden;
- Eine Bescheinigung der zuständigen Behörden des anderen Landes zum Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person(en), die die oben genannte Erklärung unterzeichnet hat/haben (normalerweise ein Auszug aus dem Handelsregister des betreffenden Landes);
- Verträge, Rechnungen und andere Dokumente, die die Art und Höhe der Einkünfte belegen;
- Ein Verweis aus den Buchhaltungsunterlagen des Zahlers, der belegt, dass das Einkommen abgegrenzt wurde;
- Sonstige Informationen und schriftliche Erklärungen, falls von den NRB verlangt).
Die Frist für die Einholung einer Stellungnahme zur Anwendung des DBA beträgt 60 Tage ab Einreichung des Antrags.
Verträge mit langer Laufzeit
Wenn die Einkünfte aus fortlaufenden Verträgen stammen oder von derselben Person auf derselben Grundlage erzielt werden, ist ein Antrag auf Anwendung des DBA in einem einzigen Antrag zu stellen. Dividendeneinkünfte gelten nicht als Einkommen dieser Art.
Ändert sich ein Umstand, muss die ausländische Person die Gebietsdirektion innerhalb von 30 Tagen nach dem Eintreten des Umstands informieren.
Beratung in der Buchhaltung
Steuerliche Beratung
Wenn Sie Ihre Buchhaltung einem externen Buchhalter anvertrauen, hat Ihr Unternehmen die folgenden Vorteile:
- Deutlich niedrigere Kosten für Abonnementdienste im Vergleich zu den Gehalts- und Versicherungskosten für Buchhaltungspersonal.
- Sparen Sie Geld für die Einrichtung und Unterhaltung eines Buchhaltungsbüros – Miete, Material, Energie usw.
- Sie sparen Geld bei der Anschaffung von Inventar, Computern und anderer notwendiger Ausrüstung.
- Sie ersparen sich den Erwerb von Lizenzen für Buchhaltungs-, Lohnbuchhaltungs- und andere notwendige Software sowie deren ständige Aktualisierung.
- In der Praxis der Rechnungslegung treten häufig unkonventionelle und komplexe Fälle auf, die in der Regel nicht in der Macht des gewöhnlichen Buchhalters liegen. Die Lösung solcher Fälle mit einem spezialisierten externen Buchhalter ist Routine.
- Sie sparen Zeit und Geld für Schulungen und die Einarbeitung in Änderungen und Neuerungen im Rechnungswesen und in der Steuergesetzgebung, da der externe Buchhalter immer auf dem Laufenden ist.
- Sie müssen sich nicht um die Einhaltung von Fristen und die ordnungsgemäße Verarbeitung von Dokumenten und Daten kümmern, denn die Verantwortung liegt bei dem externen Buchhalter.
- Nicht zuletzt erhalten Sie einen kompletten Rundum-Service, der verschiedene Bereiche wie Buchhaltung, Versicherung, Arbeit
Ana Petrova – Geschäftsführende Inhaberin
Master-Abschluss in Rechnungswesen und Controlling. Mit 20 Jahren Berufserfahrung als Hauptbuchhalter und CFO in einem deutsch-bulgarischen Unternehmen, Marktführer in seinem Tätigkeitsbereich.
Experte für Steuer- und Buchhaltungsberatung. Autor von Artikeln und Materialien zu wichtigen Themen des Steuer- und Rechnungslegungsrechts.
Verantwortlich für die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsprozesse innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er verwaltet und leitet alle Projekte sowie die Buchhaltungs- und Steuerberatung für Kunden.
Er arbeitet in engem Kontakt mit seinen Kunden und ist stets bemüht, ihnen geeignete und rationelle Lösungen für die Organisation und Optimierung der Unternehmensaktivitäten anzubieten, damit sie ihre Finanz- und Buchhaltungsberichte so weit wie möglich verbessern können.
Er nimmt gerne jede Herausforderung an, um die Buchhaltung von natürlichen und juristischen Personen aus verschiedenen Bereichen der modernen Wirtschaft zu führen und zu verwalten.
Hochwertige Buchhaltungsdienstleistungen zu unschlagbaren Preisen!
Individuelles Angebot
Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen an.