Jährlicher Rechnungsabschluss

Überprüfung von Kontoumsätzen und -salden, Überprüfung der im Laufe des Rechnungsjahres dokumentierten Einnahmen und Ausgaben, Bestandsaufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten, Erstellung und Vorlage von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen usw.

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  • Eine Überprüfung der Salden der Forderungen nach Ablauf von 3 Jahren bei Forderungen mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren oder 5 Jahren bei Forderungen mit einer Verjährungsfrist von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung.
  • Überprüfung der Forderungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Artikel 34 und 37 des Einkommensteuergesetzes
  • Überprüfung auf im laufenden Jahr verbuchte Einnahmen, die sich auf das abzuschließende Jahr beziehen und im abzuschließenden Jahr verbucht werden.
  • Prüfen Sie, ob im laufenden Jahr Ausgaben dokumentiert wurden, die sich auf das abzuschließende Jahr beziehen und im abzuschließenden Jahr als Aufwand verbucht werden sollen.
  • Erstellung und Vorlage eines jährlichen Finanzberichts an das NSA.
  • Erstellung und Einreichung der jährlichen Steuererklärung für Unternehmen gemäß Artikel 92 des Einkommensteuergesetzes.
  • Erstellung und Einreichung einer Erklärung gemäß Artikel 142, Absatz 5 des Steuergesetzbuches in Verbindung mit der Anwendung des DBA für Einkünfte bis zu 500 000 BGN.
  • Erstellung und Einreichung der jährlichen Steuererklärung von natürlichen Personen gemäß Artikel 50 des Einkommensteuergesetzes.
  • Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung gemäß Artikel 73 des Einkommensteuergesetzes für Beträge, die an natürliche Personen gezahlt werden, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen.
  • Vorbereitung und Einreichung der jährlichen Erklärung Nr. 6 „Daten zu fälligen Beiträgen und Steuern gemäß Art. 9 der CSR.
  • Verbuchung eines latenten Steueranspruchs aus früheren Jahren in dem Jahr, das abgeschlossen wird.
  • Berechnung und buchhalterische Erfassung der vergüteten Abwesenheiten.
  • Abgrenzung eines latenten Steueranspruchs.
  • Eine Überprüfung auf steuerliche temporäre Differenzen aus früheren Jahren, die sich in dem Jahr, in dem die Bilanzierung erfolgt, umkehren.
  • Überprüfung auf steuerliche temporäre Differenzen aus dem abzuschließenden Jahr, die sich in den Folgejahren umkehren werden.
  • Bestandsaufnahme aller Aktiva und Passiva.
  • Erstellung der endgültigen steuerlichen und buchhalterischen Abschreibungspläne.
  • Regelung der Unterkapitalisierung im Rahmen des Steuergesetzes.
  • Einreichung von Erklärungen und Meldungen über die Arbeitsbedingungen gemäß Artikel 15 des Arbeitsschutzgesetzes durch Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigen.
  • Erstellung von Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit dem Rechnungslegungsgesetz und den geltenden Rechnungslegungsstandards.
  • Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts im Handelsregister.

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Ana Petrova – Geschäftsführende Inhaberin

Master-Abschluss in Rechnungswesen und Controlling. Mit 20 Jahren Berufserfahrung als Hauptbuchhalter und CFO in einem deutsch-bulgarischen Unternehmen, Marktführer in seinem Tätigkeitsbereich.

Experte für Steuer- und Buchhaltungsberatung. Autor von Artikeln und Materialien zu wichtigen Themen des Steuer- und Rechnungslegungsrechts.

Verantwortlich für die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsprozesse innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er verwaltet und leitet alle Projekte sowie die Buchhaltungs- und Steuerberatung für Kunden.

Er arbeitet in engem Kontakt mit seinen Kunden und ist stets bemüht, ihnen geeignete und rationelle Lösungen für die Organisation und Optimierung der Unternehmensaktivitäten anzubieten, damit sie ihre Finanz- und Buchhaltungsberichte so weit wie möglich verbessern können.

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