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Eine Ode an die Freude an … dem Buchhalter

Alle Psychologen und auch gute Diplomaten raten dazu, Negativität und Negativität im Alltag nicht zu oft anzuwenden. Andernfalls sind Sie zum Scheitern verurteilt.

Aber auf die Frage, wie man seinen Buchhalter glücklich machen kann, lautet die erste richtige Antwort: „Nein, mit Geld wird man ihn nicht glücklich machen“.

Das heißt, Sie werden ihn nicht mit einer Gebühr, einer höheren Gebühr oder der höchsten Gebühr zufrieden stellen. Seine Freude und sein Honorar sind völlig unterschiedliche Kategorien.

Ihr Steuerberater wird sich freuen, wenn Sie die Unterlagen für den laufenden Monat vor dem letztmöglichen Termin für die Abgabe der monatlichen Mehrwertsteuererklärung einreichen. Es ist also nicht ratsam, dies am Vorabend des 14. Tages des Monats zu tun, an dem auch die Frist für die Einreichung des Antrags endet. Sie können die Übergabe der Unterlagen einfach auf einen früheren Zeitpunkt verschieben. Das wäre für Sie beide besser. In der einen Version werden Sie mit einem freudigen Lächeln begrüßt, in der anderen … das Defizit an Lächeln und Freude ist das Mindeste, was Sie verursachen werden. Für Sie mag die Mehrwertsteuer nur eine Abkürzung sein, aber für die Buchhaltung ist sie eine Lebensform. Respektieren Sie das!

Wenn Ihr Buchhalter Ihnen gerade mit eiserner Stimme gesagt hat: „Lernen Sie, alle Ihre Rechnungen und Spesenbelege zu sammeln“ oder Ihnen die Frage gestellt hat: „Wo ist der Beleg für die Begleichung einer Rechnung mit einer beliebigen Nummer, datiert auf … /mindestens vor zweitausend Jahren/, wissen, dass er dies nicht tut, weil er gerne alte Rechnungen sammelt oder um sich mit Ihnen zu streiten, sondern nur, um dokumentarische Spuren zu finden, die sicherstellen, dass die von Ihnen getätigten Ausgaben als steuerlich absetzbar behandelt werden …

Und wenn Sie ihn fragen, warum er es mit Rechnungen und Quittungen so genau nimmt, wird er Ihnen wahrscheinlich sagen, warum:

„Denn das Gesetz besagt, dass ein buchhalterischer Aufwand wird für steuerliche Zwecke anerkannt, wenn er dokumentiert durch einen Hauptbuchhaltungsbeleg und bei Barzahlung durch die Quittung muss vorhanden sein, denn das Fehlen eines Steuerbelegs, wenn eine Verpflichtung zur Ausstellung besteht, ist ein Grund für Nicht-Anerkennung des Buchhaltungsaufwands für Steuerzwecke“. entstandene Kosten oder ein paar E-Mails mit pünktlich versandten elektronischen Rechnungen sind ein Grund zur Freude.

Sie sagen, das klingt für Sie kompliziert? Dann vertrauen Sie einfach Ihrem Buchhalter.

Sie haben gute Chancen, ihn zufrieden zu stellen, wenn Sie auch etwas im Zusammenhang mit den Zahlungsaufträgen tun, die er für Sie vorbereitet hat. Mit anderen Worten: die entsprechenden Beträge zu überweisen. Wenn Sie Ihre Zahlungen pünktlich leisten, machen Sie Ihrem Buchhalter das Leben leichter. Denn im Gegensatz zu Wein werden sie nicht besser, wenn sie „reifen“. Sie laufen einfach aus, die Haushaltsverpflichtungen häufen sich und es entsteht Verwirrung.

Wenn Sie also Ihre Versicherungen und Steuern pünktlich bezahlen, werden Sie dem Verantwortlichen für Ihre Buchhaltung wieder einmal eine große Freude machen. Wenn die entsprechenden Unterlagen vorbereitet sind und Sie über ausreichend Bargeld auf dem Bankkonto des Unternehmens verfügen.

Denn wenn Sie das nicht tun, landen E-Mails mit Warnungen des Finanzamtes im Posteingang Ihres Buchhalters. Sie kommen nämlich nicht in Ihrer Post an, sondern in seiner, auch wenn Sie es versäumt haben, die Steuer- und Sozialversicherungsbeträge zu überweisen. Nun, ich stimme zu, dass das keine Freude ist. Vielmehr ist es stressig.

Wenn Sie hingegen nach Beendigung Ihrer Dienstreise in eine andere Stadt oder ins Ausland ihm ordnungsgemäß ausgefüllte und detaillierte Unterlagen vorlegen, z. B. Geschäftsreise, Reisegutschein oder Bordkarte für Flugreisen … Sie wissen, dass Sie eine gute Tat vollbracht haben, die am Steuertag gewürdigt werden wird. Und Ihr Buchhalter wird sehr zufrieden sein. Nochmals.

Es wird auch auf die gleiche Weise reagieren, wenn Sie Ihre Urlaubsanträge oder Krankmeldungen für den Monat rechtzeitig einreichen. Er muss diese Informationen verarbeiten und gegebenenfalls die entsprechenden Erklärungen abgeben. Aber wenn Sie Ihren Urlaub oder Ihre Behandlung geheim halten, wird Ihr Buchhalter garantiert keine Freude daran haben.

Was ebenfalls zur Unlust führt, ist, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter mit einer einmonatigen Kündigungsfrist entlassen wollen, aber im umgekehrten Fall darauf bestehen, dass Ihr Mitarbeiter nach drei Monaten kündigen kann. Seien Sie versichert, dass Ihr Buchhalter Sie daran erinnern wird, dass das Arbeitsgesetzbuch diese Beschäftigungsverhältnisse sehr klar regelt. Die Kündigungsfrist für einen unbefristeten Arbeitsvertrag beträgt 30 Tage, es sei denn, die Parteien haben eine längere Frist vereinbart. Sie darf nicht länger als 3 Monate betragen und ist für beide Parteien gleich. Für Sie und Ihren Mitarbeiter.

Aber das ist noch nicht alles. Er wird nicht glücklich, sondern eher unglücklich oder sogar sehr enttäuscht sein, wenn Sie ihn bitten, Zahlungen der Art „Kauf von Lämmern“ zur Feier des St.-Georgs-Tages als Betriebsausgabe zu buchen. Ja, Ihrer Meinung nach könnte dies eine Betriebsausgabe sein. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise nicht mit dem Gaststättengewerbe, sondern mit dem Schuhhandel verbunden ist, wird es schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein, Ihren Buchhalter davon zu überzeugen, dass Sie Recht haben. Geben Sie auf, solange noch Zeit ist!

Sie verderben einem Buchhalter garantiert die Freude, wenn Sie ein oder zwei Monate lang aus seinem Blickfeld verschwinden, wenn Sie ihn überhaupt nicht konsultieren und wenn Sie seine Empfehlungen und Ratschläge nicht beachten. Und wenn er Ihnen eine E-Mail mit Fragen schickt, tun Sie gut daran, sie zu beantworten. Höchstwahrscheinlich bezieht sich die Anfrage auf Ihr Unternehmen und die mögliche Behebung eines Problems.

Und ja … Sie denken vielleicht, dass alles in Ordnung ist, wenn Sie Ihren lästigen Buchhalter auswechseln, der Sie ständig für Ihre leichtfertige Einstellung zu Ihrem eigenen Geschäft kritisiert, aber Sie werden auf die schmerzhafteste Weise herausfinden, dass er die ganze Zeit, in der er versucht hat, sich um dich zu kümmern.

Vielleicht haben Sie den falschen Eindruck, dass alles, was bisher geschah, eine Ode an die Freude Ihres Buchhalters ist. Das ist nicht der Fall! Sie werden es vielleicht nicht glauben, aber es geht auch um Ihre Freude an den Tagen.

Doch statt all dieser Worte hätte die Frage „Wie kann der Kunde seinen Buchhalter zufrieden stellen?“ sehr kurz beantwortet werden können.

Ganz einfach. Indem Sie pünktlich, sorgfältig und aufmerksam sind und sich um Ihre eigenen Angelegenheiten kümmern.

Der Rest ist die Aufgabe des Buchhalters. An Ihren Buchhalter.

Wenn Sie aufmerksam und pünktlich sind und sich um Ihr Unternehmen kümmern, wird das Team der Buchhaltungsfirma „Correct Account Consult“ gerne für Sie arbeiten. Und unsere Freude wird geteilt werden.

Wir garantieren Ihnen, dass wir uns sehr über Ihren Erfolg freuen werden, weil wir ein Team sind.

Sind Sie bereit, Ihr Geschäft mit uns auszubauen?